Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Heilbronn schließt den Mietvertrag im eigenen Namen ab. Die Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG selbst ist als Eigentümer bevollmächtigt, in ihrem Namen und für ihre Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Weiterhin ist sie bevollmächtigt, alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter/Gast geltend zu machen. Die Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG wird im nachfolgenden Text auch Eigentümer genannt, der Vertragspartner Mieter oder Gast.
§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
1. Die Buchung stellt ein Angebot des Gastes zum Abschluss des Mietvertrages dar und erfolgt
a) mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten „kostenpflichtig buchen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht.
b) durch Erklärung der Buchung persönlich vor Ort in den Geschäftsräumen von der Firma Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG (Rezeption Capitän Christoph Grüne Straße 44 b in 18375 Perow), per E-Mail, per Telefon, per Fax oder per Brief.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Die Vertragsannahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch die Ferienanlage Capitän Christoph (Firma Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG). Der Beherbergungsvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande, welche die Firma Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG vornimmt. Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der termingerechten Leistung der nach den jeweiligen Buchungsbedingungen zu leistenden Anzahlung. Ohne die vertragsgerechte Leistung der Anzahlung ist die Firma Altvater Handel und Verwaltung GmbH & Co. KG nicht an die Buchungsbestätigung gebunden.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Eigentümer geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Pro Vertrag wird eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 25 € berechnet. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher und Reiserücktrittskostenversicherung können gegen Gebühr hinzugebucht werden. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Prerow zu entrichten. Diese ist nicht im Angebotspreis enthalten. Kann in Ausnahmefällen bei Anreise in bar beglichen werden. Der Mietpreis ist bis 30 Tage vor Anreise durch Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto zu begleichen.
§ 3 Rücktritt/ Stornierung
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Der Vermittler muss sich zudem ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Generell gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 28 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises.
- ab dem 27. Tag vor Reisebeginn werden 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Buchen ohne Risiko:
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 4 Mängel der Unterkunft
Der Eigentümer haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, hat der Mieter dem Eigentümer oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich (regelmäßig innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§ 5 Haftung
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfalle oder Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände z. B. behördliche Anordnungen oder für Störungen durch naturbedingte Gegebenheiten.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter im vollen Umfang.
§ 6 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden, die durch ihn oder Mitreisende schuldhaft verursacht wurden, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nicht gestattet.
Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr, ausgeräumter Geschirrspülmaschine und entsorgtem Müll zu verlassen.
Elektrische Fahrzeuge sind nur an öffentlichen Ladestationen zu laden.
Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10 Uhr im Büro des Eigentümers (Grüne Straße 44b) abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel wird die neue Schließanlage bzw. ein neuer Zylinder inklusive der passenden Schlüssel, auf Kosten des Gastes angefertigt.
§ 7 An- und Abreisezeiten
Anreise ab 15 Uhr, spätestens bis 18 Uhr. Eventuelle frühere Anreisen sind nur nach Verfügbarkeit und Absprache möglich. Zur Hauptsaison behalten wir uns vor, dass die Schlüsselübergabe im Ausnahmefall spätestens bis 15.30 Uhr erfolgen kann. Die Öffnungszeiten können in den Wintermonaten (November bis März) abweichen. Abreise spätestens um 10 Uhr, soweit nichts anderes mit dem Eigentümer vereinbart wurde. Kann die Anreise nicht während der Geschäftszeiten der Firma erfolgen (z. B. Büroöffnungszeiten, Sonn- oder Feiertage), hat der Gast sich rechtzeitig mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe mit dem Schlüsseltresor zu vereinbaren.
Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.
§ 8 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien stehen unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Für die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten wird keine Gewähr übernommen. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Eigentümer ist ausschließlich der Sitz des Eigentümers. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermittlers der Sitz des Vermittlers vereinbart.
Heilbronn, Stand 01. Januar 2024